Immer wieder ist seit einiger Zeit zu hören und zu lesen: Die Leute machen sich
völlig falsche Vorstellungen von der Altersrente die sie zu erwarten haben.
Wieso eigentlich? Rentenberechnung ist kein Hexenwerk, jeder kann sich seine Rente wenigstens ungefähr ausrechnen!
Dieser obige Spruch ist wahrscheinlich einem cleveren Versicherungsvertreter
eingefallen, der seine Klienten für eine Kapitalversicherung weich machen will.
Was mit einer solchen Altersvorsorge vielleicht schon beim nächsten
Börsenkrach passiert, hat er dabei übersehen. Die Leute die Erfahrung mit so
was haben (Inflation, schwarzer Freitag, Währungsreform) sind halt schon fast
ausgestorben. Anders als so mancher
selbst ernannte „Berater“, habe ich keinerlei wirtschaftliche Interessen.
Berechnen Sie hier Ihre Rentenerwartung aus der „Gesetzlichen“, entscheiden Sie dann!
Auf dieser Seite werden zwei Wege aufgezeigt, eine Überschlagsrechnung und eine genaue Berechnung.
Beispiel: Sie haben in Westdeutschland 40 Jahre lang immer geschätzte 30% über dem
Durchschnitt verdient: 40 * 25 * 1,3 = 1300 Euro, wenn Sie jetzt 65 Jahre alt wären.
Das ist natürlich über den berühmten dicken Daumen gepeilt, aber die Frage
„1000 oder 2000?“ ist damit beantwortet. Wenn Sie es genauer
wissen wollen, lesen Sie weiter.
Ein kleiner Eckpunkt: Wer in immer soviel wie der Durchschnitt aller Versicherten vedient und 40 Jahre Pflichtbeiträge gezahlt hat, erhält nach gegenwärtiger Rechtslage beim Erreichen der Regelaltersgrenze eine monatliche Rente von Euro in Westdeutschland bzw. Euro in Ostdeutschland.
Die Rentenformel ist eine völlig lineare Angelegenheit, das heißt: Wer mehr oder weniger Beiträge einbezahlt hat, erhält eine entsprechend proportional höhere oder niedrigere Altersrente.
Nach den Ausführungen in Grundsätzliches
ist der Rentenartfaktor und der aktuelle
Rentenwert schnell festgelegt. Es bleibt die Ermittlung der persönlichen
Entgeltpunkte. Die unten stehende Tabelle kann Ihnen diese Rechnerei
abnehmen. Dazu müssen Sie ihre Rentenunterlagen möglichst komplett vorliegen haben.
Tipp: Diese Seite abspeichern, sie funktioniert auch offline.
Bei einem einigermaßen geradlinigen Verlauf: Ausbildung - Arbeit - evtl. Arbeitslosigkeit - Rente, liefert es Ergebnisse mit ausreichender Genauigkeit.
In meinem eigenen Fall - diese Seite entstand aus persönlichem Interesse heraus -
ermittelte die BfA nach einem Vesicherungsverlauf von 48 Jahren eine knapp 0,5% höhere Rente als hier berechnet.
Das ergab sich hauptsächlich durch die Bewertung von Ausbildungszeiten.
Der Durchschnittsbeitrag der Versicherten für das laufende und die beiden vorhergehenden Jahre sind vorläufige Werte; sie können sich noch ändern und tun das auch in aller Regel. Die entsprechenden Zeilen in der Tabelle sind farblich abgesetzt.
Die Berechnung über das laufende Jahr hinaus geschieht durch einfaches Fortschreiben der letzten verfügbaren Werte. Das Ergebnis einer solchen Vorausberechnung kann natürlich nur einen groben Anhalt liefern.
Für die Ausführung wird JavaScript benötigt!
Es sind nur Zifferneingaben, ganze Zahlen ohne Pfennige bzw. Cent zugelassen.
Beträge bis 2001 in Mark, ab 2002 in Euro.
Aus Arbeitslosigkeit heraus oder nach Altersteilzeit ist es möglich, bereits mit 60 Jahren
Altersrente zu beziehen. Dabei werden allerdings Rentenabschläge von
0,3% pro Monat gemacht. Dieser Abschlag wirkt sich erheblich aus, wie aus der
Ergebnistabelle zu ersehen ist. Weil auch die Beitragszahlungen für die Jahre des vorzeitigen Ausscheidens aus
dem Erwerbsleben fehlen, vermindert sich die Altersrente insgesamt erheblich!
Die sogenannte Rente mit 67 hat vorerst noch keine große Auswirkung, aber das wird sich ändern je mehr wir uns dem Jahr 2031 nähern.
Rentner haben auch Abzüge!
Renten gelten als Einkommen und sind somit steuerpflichtig. Wer 2013 in Rente geht und keine weiteren steuerpflichtigen Einkünfte hat, wird steuerpflichtig bei einer Rente von etwa 1250 Euro monatlich (es hängt davon ab, was an zusätzlichen Sonderausgaben, Vorsorgeaufwendungen und evtl. außergewöhnlichen Belastungen steuerlich geltend gemacht werden kann). Diese Schwelle reduziert sich in Zukunft jährlich.
Betriebsrenten müssen voll versteuert werden. Für Rentnerehepaare gilt bei der Besteuerung das Splittingverfahren.
Rentner zahlen für die Krankenversicherung 15,5% Krankenkassenbeitrag. Die Gesetzliche trägt davon 7,3%; 8,2% davon und der Beitrag zur Pflegeversicherung von derzeit 1,95%, bzw. 2,2% für Kinderlose, werden von der Rente einbehalten.
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Haben Sie Fragen oder Anregungen: Post an mich
Ich kann allerdings keine Fragen zum Rentenrecht beantworten. Diese Seite ist eine Umsetzung dessen,
was ich auf den Internetseiten der Deutschen Rentenversicherung (früher BfA und LVAs)
gelesen habe.
2013-03-23 - Tabelle bis 2018, endgültige Werte 2009/10, Erklärung Ostdeutschland, HTML5
2012-07-18 - Rentenwert 2012 aktualisiert
2012-01-13 - Auswirkungen der sog. Rente mit 67
2011-12-26 - Neue Bemessungsgrenze West ab 2012
2011-07-18 - Rentenwert 2011 aktualisiert, Speichern nur online
2011-06-14 - Überarbeitet, Eingabe Entgeltpunkte eingefügt, Datenschutzhinweis
2011-01-12 - Tabelle erweitert bis 2015, neue Rentenwerte, Textänderungen
2010-04-16 - Werte für 2008 und 2010 aktualisiert
2009-07-20 - Rentenwert 2009 und Bemessungsgrenzen aktualisiert
2009-05-25 - Werte für 2007 und 2009 aktualisiert
2009-01-30 - Umrechnungsfaktoren neue Bundesländer aktualisiert
2009-01-03 - Krankenversicherung aktualisiert
2008-11-11 - Durchschnitt 2004 korrigiert
2008-07-16 - Rentenwert und Versicherungsbeiträge aktualisiert
2008-02-14 - Eingabe führender Null korrigiert, Textänderung
2008-01-30 - Werte, Steuer, Krankenvers. aktualisiert; Cookie-Warnung und Zähler hinzu
2006-06-19 - Speichern und Laden, Steuer, html
2006-04-19 - Werte aktualisiert
2004-05-24 - Werte aktualisiert
2004-03-14 - Links aktualisiert und freundlicherer Hintergrund
2003-06-07 - Neuer Rentenwert für 2003
2003-02-22 - Textkorrekturen
2003-01-03 - Bemessungsgrenze Ostdeutschland korrigiert
2003-02-17 - Auf vielfachen Wunsch eines einzelnen Herrn, Berechnung bis 2010 ausgeweitet
2002-12-29 - Text ergänzt, Tippfehler korrigiert
2002-12-27 - erstellt