Immer wieder ist seit einiger Zeit zu hören und zu lesen: Die Leute machen sich
völlig falsche Vorstellungen von der Altersrente die sie zu erwarten haben.
Wieso eigentlich? Rentenberechnung ist kein Hexenwerk, jeder kann sich seine Rente wenigstens ungefähr ausrechnen!
Dieser obige Satz ist wahrscheinlich einem cleveren Versicherungsvertreter eingefallen,
der seine Klienten für eine Kapitalversicherung weich machen will. Was mit einer kapitalbasierten Altersvorsorge vielleicht schon beim nächsten Börsenkrach passieren kann, übersieht er dabei großzügig. Die Liste der unschönen Ereignisse ist lang:
deutsche Inflation,
schwarzer Freitag,
Währungsreform,
dotcom-Blase,
Lehman-Pleite,
und gerade jetzt die schleichende Enteignung durch die Niedrigzins-Politik der EZB, die jedes Renditeverspechen für halbwegs sichere Kapitalanlagen zu Makulatur werden lässt.
Ganz tolle Erfahrungen damit haben in den letzten Jahren amerikanische Ruheständler gemacht.
Da muss heute Mancher mit der Hälfte dessen auskommen, was er vor zehn Jahren zu haben glaubte, oder noch weniger wenns ganz dumm gelaufen ist.
Anders als so mancher selbst ernannte „Berater“, habe ich keinerlei wirtschaftliche Interessen.
Berechnen Sie hier Ihre Rentenerwartung aus der „Gesetzlichen“, entscheiden Sie dann!
Auf dieser Seite werden, neben Informationen zur Rentenberechnung, zwei Wege aufgezeigt, eine Überschlagsrechnung und
eine genaue Berechnung.
Rentenformel für Eilige:
Monatliche Altersrente = Beitragsjahre × 28 Euro
Das gilt für einen Durchschnittsverdienst in Ostdeutschland, für Westdeutschland rechnen Sie 10% hinzu.
Wo der Durchschnitt in den Jahren seit 1951 lag, können Sie in der unten
stehenden Tabelle sehen. Haben Sie mehr verdient oder weniger, ermitteln Sie
eine durchschnittliche Prozentzahl und verrechnen diese mit dem Ergebnis von oben.
Haben Sie immer über der Bemessungsgrenze verdient, multiplizieren Sie
das Ergebnis von oben mit 1,8.
Beispiel: Sie haben in Westdeutschland 40 Jahre lang immer geschätzte 30% über dem Durchschnitt verdient:
40 × 28 × 1,1(West) × 1,3 ≈ 1600 Euro, wenn Sie jetzt die Regelaltersgrenze erreicht hätten.
Das ist natürlich über den ganz dicken Daumen gepeilt, aber die Frage „1000 oder 2000?“ ist damit beantwortet. Wenn Sie es genauer wissen wollen, lesen Sie weiter.
Noch ein kleiner Eckpunkt:
Wer immer soviel wie der Durchschnitt aller Versicherten verdient und 40 Jahre Pflichtbeiträge gezahlt hat, erhält nach gegenwärtiger Rechtslage beim Erreichen der Regelaltersgrenze eine monatliche Rente von Euro in Westdeutschland
bzw. Euro in Ostdeutschland.
Die Rentenformel ist eine völlig lineare Angelegenheit, das heißt: Wer mehr oder weniger Beiträge einbezahlt hat,
erhält eine entsprechend proportional höhere oder niedrigere Altersrente.
Der Rentenartfaktor ist 1,0 für die Altersrente und bei voller Erwerbsunfähigkeit.
Es gibt noch andere Faktoren für teilweise Erwerbsunfähigkeit, Witwen-, Wittwer- und Waisenrenten.
Der aktuelle Rentenwert beträgt zur Zeit (ab Juli 2017)
Euro für Westdeutschland und
Euro für Ostdeutschland.
Diese Zahlen werden jährlich zum 1. Juli festgelegt.
Einen Entgeltpunkt erhalten Sie, wenn Sie in einem Jahr
soviel Rentenbeitrag geleistet haben wie der Durchschnitt aller Versicherten.
Zu berechnen ist also: Ihr Jahresrentenbeitrag geteilt durch den
Durchschnitt dieses Jahres. Diese Punkte summiert über die gesamte
Versicherungszeit ergeben Ihre persönlichen Entgeltpunkte.
Der Durchschnittsbeitrag aller Versicherten wird für jedes Jahr von den
Versicherungsträgern festgestellt und kann für die vergangenen Jahre seit 1951
aus der unten stehenden Tabelle entnommen werden.
In den Veröffentlichungen der Rentenversicherung gibt es noch den Zugangsfaktor. Dieser wird hier durch die Ergebnistabelle verwirklicht.
Weitere wichtige Begriffe des Rentenrechts:
Die Erfüllung der Wartezeit ist Voraussetzung für den Rentenbezug.
Sie beträgt für die Regelaltersrente fünf Jahre bzw. 60 Monate mit Pflichtbeiträgen.
Lesen Sie dazu den Wikipediaartikel.
Die Regelaltersgrenze ist das Lebensalter ab dem ein Versicherter die volle Altersrente
beanspruchen kann. Sie betrug bis 2011 65 Jahre, wird aber schrittweise angehoben bis sie im Jahr 2031 67 Jahre erreicht
(sogenannte Rente mit 67; sehen Sie auch den Artikel in Wikipedia dazu).
Die Beitragsbemessungsgrenze ist ein weiterer wichtiger Begriff aus dem Rentenrecht.
Vom Bruttoverdienst eines Versicherten wird ein bestimmter Prozentsatz als Beitrag zur Rentenversicherung abgezogen, jedoch nur bis zu einer Obergrenze, der Beitragsbemessungsgrenze. Sie wird für jedes Jahr vom Gesetzgeber
festgelegt und kann ebenfalls aus der unten stehenden Tabelle entnommen werden.
Rente berechnen
Hier können Sie Ihre Rentenerwartung recht genau berechnen.
Nach den Ausführungen in Grundsätzliches
ist der Rentenartfaktor und der aktuelle
Rentenwert schnell festgelegt. Es bleibt die Ermittlung der persönlichen
Entgeltpunkte. Die unten stehende Tabelle kann Ihnen diese Rechnerei
abnehmen. Dazu müssen Sie ihre Rentenunterlagen möglichst komplett vorliegen haben. Tipp: Diese Seite abspeichern, sie funktioniert auch offline.
Hinweise zum Ausfüllen der Tabelle.
Die Berechnung gilt nur für die Altersrente der Arbeiterrenten- und Angestelltenversicherung,
nicht für Knappschaft, Landwirte oder andere Versicherungen!
Die weißen Felder sind auszufüllen.
Tragen Sie in Jahresbrutto den Versicherungsbeitrag aus Versicherungskarte,
Versicherungsnachweis oder Versicherungsverlauf ein.
Für die Zeit des Grundwehrdienstes oder Zivildienstes wählen Sie 60% in der Auswahl.
Für die Zeit der Berufsausbildung, Fachschul- oder Hochschulausbildung
wählen Sie 75%. Es werden jedoch jeweils maximal 36 Monate als beitragsfreie Zeiten anerkannt.
Zeiten der Arbeitslosigkeit sind nicht einfach zu bewerten, da unsere
Politiker ständig an der Bewertung herumbasteln. Wählen Sie sicherheitshalber 75%.
Zeiten der Kindererziehung werden automatisch der Mutter zugerechnet,
können aber wahlweise auch bei der Rente des Vaters angerechnet werden. Bewertung:
bis Geburtsjahr 1991 ein Jahr mit 75%, danach drei Jahre mit 75%, für jedes Kind.
Für Behinderte gelten spezielle Regelungen die nicht berücksichtigt werden können.
Markieren Sie, ob die Beiträge in Ost- oder in Westdeutschland geleistet wurden. Wenn Sie für Beiträge die in Ostdeutschland geleistet wurden die korrigierten Werte aus dem Versicherungsverlauf Ihres Rentenversicherungsträgers benutzen, wählen Sie aber 'West'.
Wenn Sie einen Versicherungsverlauf von Ihrem Rentenversicherungsträger haben, können Sie die dort berechneten
persönlichen Entgeltpunkte und das Jahr dort eingeben und von diesem Jahr ab weiterrechnen.
Bei einem einigermaßen geradlinigen Verlauf: Ausbildung - Arbeit - evtl. Arbeitslosigkeit - Rente, liefert es Ergebnisse mit ausreichender Genauigkeit.
In meinem eigenen Fall - diese Seite entstand aus persönlichem Interesse heraus -
ermittelte die BfA nach einem Vesicherungsverlauf von 48 Jahren eine knapp 0,5% höhere Rente als hier berechnet.
Das ergab sich hauptsächlich durch die Bewertung von Ausbildungszeiten.
Der Durchschnittsbeitrag der Versicherten für das laufende und die beiden vorhergehenden Jahre sind vorläufige Werte; sie können sich noch ändern und tun das auch in aller Regel. Die entsprechenden Zeilen in der Tabelle sind farblich abgesetzt.
Die Berechnung über das laufende Jahr hinaus geschieht durch einfaches Fortschreiben der
letzten verfügbaren Werte. Das Ergebnis einer solchen Vorausberechnung kann natürlich
nur einen groben Anhalt liefern.
Datenschutz
Weder Daten, die Sie auf dieser Seite eingeben, noch andere persönliche Informationen verlassen ihren Computer.
In die Tabelle eingegebene Daten können in einem cookie auf Ihrem Computer abgespeichert werden, um sie später
wieder hochzuladen. Das soll Ihnen das wiederholte Eingeben der selben Daten ersparen. Das cookie dient keinem anderen Zweck
und wird niemals ausgewertet. Wollen Sie trotzdem ganz sicher sein, tun Sie folgendes:
Speichern Sie diese Seite aus Ihrem Browser heraus ab (Menü Datei, Speichern unter... oder Strg-s).
Jeder Browser macht das ein wenig anders: wählen Sie 'HTML' oder 'nur HTML' und als Dateinamen 'Rentenrechner.html' oder ähnliches. Es sollte dann auf ihrem Rechner im gewählten Verzeichnis eine Datei Rentenrechner.html zu finden sein.
Beenden Sie den Browser, ziehen Sie den Netzwerkstecker bzw. beenden Sie die WLAN-Verbindung.
Doppelklicken Sie auf die Datei Rentenrechner.html, der Rentenrechner funktioniert auch ohne Internetverbindung.
Das Abspeichern eingegebener Daten ist im offline-Betrieb allerdings derzeit nicht möglich.
Wenn Ihr Computer keine Verbindung zur Außenwelt hat,
kann auch wirklich nichts nach außen gelangen.
Weiter mit Tabulatortaste.
Wegen der Übersichtlichkeit wird nur ein kleiner Teil der Tabelle angezeigt.
Wählen Sie das erforderliche Startjahr:
1951
1961
1971
1981
1991
2001
Für die Ausführung wird JavaScript benötigt!
Es sind nur Zifferneingaben, ganze Zahlen ohne Pfennige bzw. Cent zugelassen. Beträge bis 2001 in Mark, ab 2002 in Euro.
Aus Arbeitslosigkeit heraus oder nach Altersteilzeit ist es möglich, bereits mit 60 Jahren
Altersrente zu beziehen. Dabei werden allerdings Rentenabschläge von
0,3% pro Monat gemacht. Dieser Abschlag wirkt sich erheblich aus, wie aus der
Ergebnistabelle zu ersehen ist. Weil auch die Beitragszahlungen für die Jahre des vorzeitigen Ausscheidens aus
dem Erwerbsleben fehlen, vermindert sich die Altersrente insgesamt erheblich!
Die sogenannte Rente mit 67 hat vorerst noch keine große Auswirkung, aber das wird sich ändern je mehr wir uns dem Jahr 2031 nähern.
Rentner haben auch Abzüge!
Einkommensteuer: Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung gelten als Einkommen und sind somit steuerpflichtig. Ein Alleinstehender der 2018 in Rente geht und keine weiteren steuerpflichtigen Einkünfte hat, wird steuerpflichtig bei einer Bruttorente von etwa 1165 Euro monatlich. Diese Schwelle reduziert sich in Zukunft jährlich.
Rentner deren Rente diese Schwelle überschreitet müssen eine Einkommensteuererklärung abgeben. Es gelten die gewöhnlichen Regelungen der Einkommensteuer wie Absetzung von Werbungskosten, Sonderausgaben, Vorsorgeaufwendungen und evtl. außergewöhnlichen Belastungen sowie das Splittingverfahren für Ehegatten.
Der Solidaritätszuschlag beträgt 5,5% des festgesetzten Einkommensteuerbetrags wenn dieser 972 Euro jährlich übersteigt.
Kirchensteuer, 8% oder 9% des festgesetzten Einkommensteuerbetrags nach den Gesetzen der jeweiligen Bundesländer wird fällig wie für Arbeitnehmer. Siehe Wikipedia-Artikel.
Krankenversicherung: Auch hier gelten die gesetzlichen Regelungen der Krankenversicherung für Arbeitnehmer. Der Krankenkassenbeitrag für Rentner beträgt derzeit 14,6%, der je zur Hälfte (7,3%) von der Rentenversicherung und vom Rentner bezahlt wird. Darüber hinaus können die Krankenversicherungen einen prozentualen Zusatzbeitrag erheben, der alleine vom Rentner getragen werden muss. Dieser Zusatzbeitrag beträgt bei den meisten AOKs und Ersatzkassen z. Z. (2018) um 1,0%. Die Krankenkassenbeiträge werden vom Rentenversicherungsträger von der Rentenzahlung einbehalten.
Pflegeversicherung: Der Beitrag zur Pflegeversicherung von derzeit (2018) 2,55%, bzw. 2,8% für Kinderlose trägt der Rentner, er wird ebenfalls von der Rente einbehalten.
Diese Seite wurde seit Dezember 2007 mal aufgerufen.
Haben Sie Fragen oder Anregungen: Post an mich
Ich kann allerdings keine Fragen zum Rentenrecht beantworten. Diese Seite ist eine Umsetzung dessen,
was ich auf den Internetseiten der Deutschen Rentenversicherung (früher BfA und LVAs)
gelesen habe.